TECHNIC | FLEXILINE V1.1

Die Revoluxion in Sachen Licht! La révoluxion en matière de lumière! 107 www.luxion.ch der Luxion Lighting GmbH eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen anzusetzen. Wird diese aus von Luxion Lighting GmbH zu vertretenden Gründen überschritten, ist der Kunde berechtigt, die Annahme des verzögerten Teils der Lieferung oder Leistung zu verweigern. (5) Falls die gewünschte Ware nicht oder nicht in genügender Menge zur Verfügung steht, wird der Kunde darüber informiert. 9. Transport (1) Die Lieferung erfolgt verpackt per DPD, Post, Frachtgut oder Camion, wobei sich die Luxion Lighting GmbH die Wahl der Versandart vorbehält. Mehrkosten für vom Kunden gewünschte Versendung per Expressgut, Luftfracht oder Boten werden dem Kunden gesondert verrechnet. (2) Luxion Lighting GmbH gewährt eine versandkostenfreie Lieferung innerhalb der Schweiz ab einem Rechnungsbetrag von netto CHF 150.00 (exkl. Mehrwertsteuer, Abgaben und andere Gebühren) pro Bestellung. Bei allen Bestellungen unter diesem Betrag verrechnet Luxion Lighting GmbH dem Kunden immer die Versandkosten. (3) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind anzunehmen und die Mängel der betreffenden Transportunternehmung zwecks Tatbestandsaufnahme umgehend schriftlich mitzuteilen (mit einer Kopie an Luxion Lighting GmbH). 10. Rückgaberecht (1) Die bei Luxion Lighting GmbH bestellten Standard-Produkte können, soweit diese sich in mangelhaftem und unverändertem Zustand befinden, innert 20 Tagen nach deren Zustellung gegen eine Gutschrift an die Luxion Lighting GmbH zurückgegeben werden. Die Luxion Lighting GmbH behält sich vor, eine entsprechende Bearbeitungsgebühr zu erheben. Gutschriften werden nicht in bar ausbezahlt und können nur mit Rechnungen der Luxion Lighting GmbH verrechnet werden. (2) Luxion Lighting GmbH nimmt Rücksendungen nur nach vorheriger Ankündigung des Kunden an. Liegt der Grund für die Rücksendung darin, dass der Kunde sein Lager bereinigen möchte oder eine falsche Bestellung aufgegeben hat, schreibt Luxion Lighting GmbH lediglich 90% des Nettowerts der retournierten Ware gut. 11. Gewährleistung und Mängelrüge (1) Ist die gelieferte Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (vgl. Ziff. 7 dieser AGB) mangelhaft, so wird die Luxion Lighting GmbH für eine Ersatzlieferung sorgen. Der Kunde hat weder einen Wandelungs- noch einen Minderungsanspruch. (2) Die von der Luxion Lighting GmbH gelieferten Produkte sind bei Erhalt der Lieferung zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben schriftlich spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung zu erfolgen. Ansonsten gilt die Lieferung als angenommen. Der Ablauf dieser Frist hat den Untergang sämtlicher Gewährleistungsrechte zur Folge. (3) Die mangelhaften Produkte sind innert 10 Tagen (Poststempel) der Luxion Lighting GmbH zurückzusenden. Falls Luxion Lighting GmbH an der beanstandeten Ware keine oder nur durch den Kunden verursachte Mängel feststellen kann, trägt der Kunde die Kosten der Ersatzlieferung. (4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel zufolge normaler Abnutzung, mangelhafter Lagerung oder Wartung, Missachtung der Montage- und Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, unsachgemässe Eingriffe des Kunden oder Dritter, die Verwendung von Nicht- Originalteilen sowie Mängel aus anderen Gründen, die Luxion Lighting GmbH nicht zu vertreten hat. (5) Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, Leistung oder Beratung, insbesondere auf Schadenersatz (inkl. Mangelfolgeschäden) und Rücktritt vom Vertrag, ist ausgeschlossen. 12. Garantie Luxion Lighting GmbH garantiert die Auslieferung von Produkten im funktionstüchtigen Zustand und bietet dem Kunden die gleichen Garantieleistungen, die Luxion Lighting GmbH vom Hersteller oder Lieferanten erhält. Diese Verpflichtung besteht für die Dauer von einem Jahr vom Tage des Versands an gerechnet. Weitergehende Garantieleistungen übernimmt Luxion Lighting GmbH soweit diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Luxion Lighting GmbH übernimmt keine Garantieleistung bei unsachgemässer Behandlung. Es steht Luxion Lighting GmbH in einem Garantiefall frei, ob die beschädigte Ware repariert oder ersetzt werden soll. 13. Haftungsausschluss Die Luxion Lighting GmbH haftet nur für Schadenersatzansprüche, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig handelten. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. 14. Technische Unterlagen und Immaterialgüterrechte (1) Sämtliche an technischen und anderen Unterlagen, wie beispielsweise Fotos, Zeichnungen, Entwürfe und Kostenvoranschläge, bestehenden immateriellen Rechte bleiben geistiges Eigentum von Luxion Lighting GmbH und dürfen weder kopiert noch auf andere Weise vervielfältigt, Dritten zur Kenntnis gebracht, zur Anfertigung des Produkts oder von Bestandteilen verwendet werden. Technische Unterlagen dürfen für die Wartung und Bedienung des Produkts benutzt werden, soweit dies entsprechend gekennzeichnet ist. (2) Angaben in technischen Unterlagen beinhalten keine Eigenschaftszusicherungen. Massskizzen, Abbildungen und Gewichtsangaben auf der Website, in den Preislisten und Drucksachen sind nicht verbindlich. Verbindliche Angaben werden von Fall zu Fall auf besondere Anfrage gemacht und sind nur verbindlich soweit ausdrücklich als solche gekennzeichnet. 15. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags, inkl. dieser AGB, ganz oder teilweise unwirksam (nichtig, ungültig, unanwendbar, etc.) oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies weder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen noch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem in der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Zweck wirtschaftlich am ehesten entspricht. 16. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort (1) Der Vertrag zwischen der Luxion Lighting GmbH und dem Kunden untersteht materiellem Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen. (2) Als Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien und alle Ansprüche im Zusammenhang mit Bestellungen der Kundinnen ist der Sitz von Luxion Lighting GmbH in Kaiseraugst. Informationen | AGB

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